DGV-Nr. 8818
Tel: 08734 - 7035
e-Mail: golfclub.schlossberg@t-online.de
Wettspielordnung (Rahmenausschreibung)
Verbindlichkeit von Verbandsordnungen: „Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln
(einschließlichAmateurstatut) des Deutschen Golfverbandes. Das Wettspiel wird nach den DGV-
Vorgabensystem ausgerichtet“. (Siehe dazu DGV-Vorgabensystem, Anhang G.)
Die Bälle und Driverköpfe
A) Bälle Die Auswahl der Bälle die ein Spieler verwenden darf, ist nicht auf die Marken und Typen der
offiziellen Liste der zugelassenen Bälle der RaA beschränkt, wenn nicht in der Einzelausschreibung die
Einschränkung (Liste) gemacht wurde und X-Out-Bälle explizit verboten sind.
B) Driverköpfe (Golfregeln, Anhang II, Ziffer 4c) - Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen
Schlägerkopf haben, dessen Model und Loft in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driver-
Köpfe aufgeführt wird. - Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser
Regel befreit. - Strafe für das Mitführen eines Schlägers unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingungen
ohne diesen zu spielen:
Lochspiel: Am Ende des Lochs, bei dem der Regelverstoß festgestellt wurde, ist der
Stand des Lochspiels zu berichtigen; dabei wird für jedes Loch, bei dem gegen die Regel verstoßen wurde,
ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde
Zählspiel: Zwei Schläge fÜr jedes Loch, bei dem gegen die Regel versto¿en wurde, höchstens jedoch vier Schläge
pro Runde.
Zählspiel und Lochspiel:
Bei einem Verstoß zwischen zwei Löchern wirkt sich die Strafe für das nächste Loch aus.
- Jeglicher unter Verstoß gegen Regel 4-1 oder 4-2 mitgeführte Schläger muss sofort nach Feststellung eines
Verstoßes vom Spieler gegenüber seinem Gegner im Lochspiel oder einem Mitbewerber im Zählspiel für
neutralisiert erklärt werden. Unterlässt der Spieler dies, so ist er disqualifiziert. o Strafe für das Spielen eines
Schlages mit einem Schläger unter Verstoß gegen diese Wettspielbedingung: Disqualifikation
Abspielzeit Nach Regel 6-3.a. der Golfregeln muss der Spieler zu der von der Spielleitung angesetzten Zeit
abspielen. „Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von 5 Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein,
so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft,
falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7. das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen.“
Verstreichen auch die gewährten fünf Minuten, muss der Spieler disqualifiziert werden.
Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (Regel 6-7. der Golfregeln) Der Spieler muss ohne
unangemessene Verzögerung und in Übereinstimmung mit jeder von der Spielleitung für das Spieltempo
ggf. erlassenen Richtlinie spielen. Zwischen der Beendigung eines Lochs und dem Abspielen am nächsten Abschlag
darf der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu
Regel 6-8.b. der Golfregeln) „Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in
einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder
aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden Sie sich beim Spielen eines
Lochs, so müssen Sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die
Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen,
ist er zu disqualifizieren, sofern nicht das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7. gerechtfertigt ist. Das Signal
für die Aussetzung des Spiels wegen Gefahr ist ein langanhaltender Ton einer Sirene.“
UnverzÜgliche Unterbrechung des Spiels: Ein langer Signalton einer Sirene Unterbrechung des Spiels:
Wiederholt drei aufeinanderfolgende Signaltöne einer Sirene. Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt
zwei kurze Signaltöne einer Sirene
Üben vor und zwischen den Runden 7.1
a. Lochspiel Am Tag eines Lochwettspiels darf ein Spieler vor einer Runde auf dem Wettspielplatz üben.
b. Zählspiel Am Tag eines Zählwettspiels incl. Extra-Day-Score oder Zählspielstechens darf ein Bewerber vor einer
Runde oder einem Stechen auf dem Wettspielplatz nicht üben oder die Oberfläche irgendeines GrÜns des Platzes
prüfen. Werden zwei oder mehr Zählwettspielrunden an aufeinanderfolgenden Tagen gespielt, so ist zwischen
jenen Runden einem Bewerber das Üben oder das Prüfen der Oberfläche irgendeines Grüns auf jedem
Platz nicht gestattet, der im weiteren Verlauf des Wettspiels noch gespielt werden muss.
Ausnahme:
Putten (Putting Green)+ üben auf der Driving Range und Chipping/Pitching Area. In der
Einzelausschreibung kann die Spielleitung das Üben auf dem Wettspielplatz – vor einem Lochspiel
untersagen – Zählspiel an jedem Tag oder zwischen den Runden gestatten.
Belehrung bei Mannschaftswettspielen In Übereinstimmung mit der Anmerkung zu Regel
8 der Golfregeln ist jeder einzelnen Mannschaft gestattet ( zusätzlich zu den Personen, die
nach der Regel um Belehrung gebeten werden dürfen) eine Person einzusetzen, die ihren
Mannschaftsteilnehmern Belehrung erteilen darf. Die betreffende Person(ggf. Ausschluss
bestimmter Personen einfügen) muss vor dem Erteilen von Belehrung der Spielleitung
benannt werden.
Neue Löcher Die Spielleitung darf in Übereinstimmung mit der Anmerkung
zu Regel 33-2.b bestimmen, dass Löcher und Abschläge für ein Ein-Runden-Wettspiel , das an
mehreren Tagen abgehalten wird, an jedem einzelnen Tag anders gelegen sein dürfen.
Beförderung „Spieler mÜssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen.
Strafe für Verstoß gegen die Wettspielbedingungen:
Lochspiel Am Ende des Lochs, bei dem der Versto¿ festgestellt wurde, muß der Stand des Lochspiels
berichtigt werden; dabei wird für jedes Loch, bei dem ein Verstoß stattfand,ein Loch bgezogen,
höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde
Zählspiel Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß stattfand, höchstens jedoch vier
Schläge pro Runde. Im Falle des Verstoßes zwischen dem Spiel von 2 Löchern wirkt sich die
Strafe auf das nächste Loch aus.
Loch – oder Zählspiel Das Nutzen irgendeines nicht erlaubten Beförderungsmittels muss unmittelbar
nach Erkennen des Verstoßes eingestellt werden. Andernfalls wird der Spieler disqualifiziert.
Motorgetriebene Golf-Carts: „Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde
ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. Sonstigen Bewerbern
werden Carts nur dann zur VerfÜgung gestellt, wenn alle Teilnehmer des Wettspiels von Carts
gebrauch machen könnten“.
Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)
1. Stechen im Zählspiel Bei Gleichstand in einem Zählspiel ohne Vorgabe: Spielfortsetzung über eine
bestimmte Anzahl von Löchern bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis. (Sudden Death)
2. Bei Gleichstand in einem Zählspiel mit Vorgabe: Wertung von Teilergebnissen d.h. bei Wettspielen
über 18 Löcher werden zur Wertung die letzten 9 Löcher des Platzes herangezogen. (Kartenstechen –
im Computerprogramm bereits berücksichtigt)
3. Stechen im Lochspiel: Ein „All Square“ ausgehendes Lochwettspiel wird lochweise fortgesetzt bis
eine Partei ein Loch gewinnt. Die Spielfortsetzung beginnt am gleichen Loch wie das Wettspiel und die
Vorgabenschläge sind verteilt wie in der festgesetzten Runde. Caddie Professionals oder Eltern von
Jugendlichen sind als Caddie nicht erlaubt.
Elektronische Kommunikationsmittel Das MitfÜhren von sende- und empfangsbereiter elektronischer
Kommunikationsmittel oder deren Benutzung ist Spielern und deren Caddy während des Spielens der
festgesetzten Runde untersagt. (Ausnahme Notfälle z.B. Verletzungen) Stellt die Spielleitung im
Falle einer Nichtbeachtung dieser Regelung eine schwerwiegen-de Störung des Spielbetriebs fest, so
kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und
eine Disqualifikationb aussprechen. Stellt die Spielleitung im Falle einer Nichtbeachtung dieser
Regelung einen schwerwiegen- den Verstoß des Spielbetriebs fest, so kann sie den Verursacher sofort
des Platzes verweisen. (Hausrecht).
Änderungsvorbehalt
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht die Ausschreibung zu ändern.
Nach dem ersten Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher
Umstände zulässig.
gez. der Spiel- und Vorgabenausschuss
des GC Schloßberg. Gültig ab 01.04.2008
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